ArbeitsentgeltReisezeit ist zu vergütende Arbeitszeit
Abo-Inhalt 22.11.2018 2 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
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Hinweis an Redaktion
| Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, so erfolgen die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und zurück einzig im Interesse des Arbeitgebers. Sie sind damit in der Regel wie Arbeitszeit zu vergüten. Maßgeblich ist dabei die Reisezeit, die bei einem Flug in der Economy Class anfällt, so das BAG. |
Streit um Reisezeit von der Wohnung zur Arbeitsstelle im Ausland
ID: 45574842
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