ArbeitslosengeldVergütung während Freistellung relevant für Arbeitslosengeld
| Die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei der Bemessung des Arbeitslosengelds als Arbeitsentgelt einzubeziehen. |
Eine Pharmareferentin vereinbarte mit ihrer Arbeitgeberin, ihr Arbeitsverhältnis zum 30.04.2012 zu beenden. Laut Aufhebungsvertrag war sie ab dem 01.05.2011 unwiderruflich von ihrer Arbeitsleistung freigestellt. Die Arbeitgeberin zahlte während der Freistellungsphase die monatliche Vergütung weiter. Die Pharmareferentin verpflichtete sich dafür, in diesem Zeitraum unentgeltlich Fragen zu beantworten sowie Informationen zu erteilen. Die Arbeitsagentur ließ bei Berechnung des Arbeitslosengelds die in der Freistellungsphase gezahlte Vergütung außen vor. Denn die Pharmareferentin sei faktisch bereits ab dem 01.05.2011 aus der Beschäftigung ausgeschieden.
ID: 45576426
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