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Geringfügige BeschäftigungMidijobs: Entgeltobergrenze wird erst ab 01.07.2019 von 850 auf 1.300 Euro erhöht

Abo-Inhalt 15.01.2019 1 Min. Lesedauer

| Bei einem Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone (Midijobs) handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis mit einem monatlichen Verdienst zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro. Die monatliche Entgeltobergrenze wird erst zum 01.07.2019 von 850 Euro auf 1.300 Euro erhöht, und nicht zum 01.01.2019 (wie berichtet). |

Hintergrund | LGP hatte im Beitrag „Jahreswechsel im Personalbüro: Die wichtigsten Neuerungen für 2019 im Überblick“ berichtet, dass die Umstellung schon zum 01.01.2019 erfolgt. Dieser Termin war ursprünglich im Gesetz auch so vorgesehen, wurde aber kurzfristig noch geändert. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.

ID: 45687733

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