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LGPLöhne und Gehälter professionell

Geringfügige BeschäftigungÜberschreiten der Jahresentgeltgrenze von 5.400 Euro

12.02.2019 2 Min. Lesedauer

| Ein Leser fragt, wann ein Minijobber die Jahresentgeltgrenze von 5.400 Euro überschreiten darf, ohne dass er sozialversicherungspflichtig wird. |

Antwort | Bei einem 450-Euro-Job kann der Minijobber monatlich bis zu 450 Euro verdienen. Die jährliche Verdienstgrenze liegt bei 5.400 Euro. Übersteigt der Jahresverdienst die 5.400 Euro, weil der Minijobber in einzelnen Monaten mehr als 450 Euro verdient, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar geschieht:

Ausgabe: 02/2019, S. 38 · ID: 45730419

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