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LGPLöhne und Gehälter professionell

Sachbezüge/ArbeitsentgeltKeine Überwälzung der Leasingraten auf Zeiten ohne Lohnbezug

Abo-Inhalt 16.12.2019 2 Min. Lesedauer

| Das ArbG Osnabrück hat die Klage eines Arbeitgebers auf Zahlung der Leasingraten für zwei Diensträder durch die Arbeitnehmerin für den Zeitraum nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung rechtskräftig als unbegründet zurückgewiesen. Die Vertragsklausel, die die Überwälzung der Leasingraten in Zeiten ohne Lohnbezug ermögliche, sei wegen unangemessener Benachteiligung der Arbeitnehmerin unwirksam. |

Der Arbeitgeber hatte mit seiner Arbeitnehmerin die Gestellung von zwei Diensträdern für einen Zeitraum von 36 Monaten vereinbart. Die Arbeitnehmerin verzichtete für die Gestellung der Diensträder als Sachlohnbezug auf einen Teil ihrer arbeitsvertraglichen Vergütung in Höhe der Leasingraten. Der Dienstradgestellung lag ein dreiseitiger Vertrag zwischen dem Arbeitgeber, der Arbeitnehmerin und dem Leasinggeber zugrunde. Diese Bedingungen waren vom Leasinggeber als allgemeine Geschäftsbedingungen gestellt. Danach war der Arbeitgeber berechtigt, bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. wegen Elternzeit) oder für den Zeitraum ohne Lohnbezug das Dienstrad schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zurückzufordern. Sofern der Arbeitgeber von seinem Recht auf Herausgabe des Dienstrades keinen Gebrauch machte, war der Arbeitnehmer verpflichtet, für die Dauer der Unterbrechung der Gehaltszahlung die Leasingraten an den Arbeitgeber zu zahlen.

ID: 46252784

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