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LGPLöhne und Gehälter professionell

Arbeitgeberleistungen44-Euro-Freigrenze: Lohnsteuerliche Spielregeln für Gutscheine und Guthabenkarte

Top-Beitrag Abo-Inhalt 07.01.2020 3 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Gutscheine und Geldkarten sind der Finanzverwaltung schon länger ein Dorn im Auge. Deshalb hat der Gesetzgeber reagiert: Nur noch bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Guthabenkarten gelten seit 01.01.2020 als Sachbezug und sind im Rahmen der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze begünstigt. LGP verschafft Ihnen nachfolgend einen Überblick. |

Ausgabe: 01/2020, S. 12 · ID: 46236383

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