Reisekoste
Berufliche Auslandsreisen: Seit 01.01.2020 gelten neue Pauschalen
06.12.2019
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| Der gesetzliche Mindestlohn ist am 01.01.2020 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis zu 450 Euro im Monat unterfallen dem Mindestlohngesetz (MiLoG). „Minijobber“ haben also Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. |
Ausgabe: 01/2020, S. 1 · ID: 46252834