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LGPLöhne und Gehälter professionell

Mindestlohn/Geringfügige BeschäftigungGesetzlicher Mindestlohn im Jahr 2020 auf 9,35 Euro gestiegen

Top-Beitrag 01.01.2020 1 Min. Lesedauer

| Der gesetzliche Mindestlohn ist am 01.01.2020 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis zu 450 Euro im Monat unterfallen dem Mindestlohngesetz (MiLoG). „Minijobber“ haben also Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. |

Praxistipp | „Minijobber“ dürfen bei einem Mindestlohn von 9,35 Euro maximal 48 Stunden pro Monat arbeiten. Halten sich Arbeitgeber nicht an diese Grenze, entfällt das Privileg der Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Entrichtet der Arbeitgeber dann keine Sozialversicherungsbeiträge, drohen ihm hohe Nachforderungen und Bußgelder.

Ausgabe: 01/2020, S. 1 · ID: 46252834

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