ArbeitgeberleistungenKönnen Fahrräder auch für Familienangehörige der Arbeitnehmer überlassen werden?
02.01.2020 2 Min. Lesedauer Von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
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Hinweis an Redaktion
| (Elektro-)Fahrräder sind ein sehr beliebtes Gehaltsextra. Der Gesetzgeber hat die steuerlichen Rahmenbedingungen zum 01.01.2019 mit § 3 Nr. 37 EStG optimiert. In der Praxis stellt sich die Frage, wer von der Überlassung eines (Elektro-)Fahrrads profitieren kann – auch Familienangehörige? |
Frage: Ich bekam die Info, dass Arbeitgeber Fahrräder auch Familienangehörigen ihrer Arbeitnehmer zur Verfügung stellen können. Wie ist die lohnsteuerliche Rechtslage?
ID: 46267241
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