SteuerklasseMehrmaliger Steuerklassenwechsel möglich – Neues Merkblatt
| Seit 01.01.2020 können Ehegatten und Lebenspartner mehrmals im Laufe des Kalenderjahres die Steuerklassen wechseln. Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (Abruf-Nr. 212751) wurde in § 39 Abs. 6 S. 3 EStG das Wort „einmalig“ gestrichen. Die Änderung der Steuerklassen lässt sich somit mehrmals im Jahr beim Finanzamt beantragen. |
Wichtig | Das BMF hat das Merkblatt zur Steuerklassenwahl von Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, für 2020 veröffentlicht. Erläuterungen und Tabellen sollen die Wahl der für den Lohnsteuerabzug günstigsten Kombination erleichtern. Arbeitgeber sollten Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass die Lohnsteuerklassen auch Einfluss auf die Höhe von Lohnersatzleistungen und Elterngeld haben können.
Ausgabe: 01/2020, S. 1 · ID: 46295304
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