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ElektromobilitätNeuregelungen zur Elektromobilität bei Elektro-Fahrzeugen und -Fahrrädern seit 01.01.2020

Top-Beitrag Abo-Inhalt 02.01.2020 6 Min. Lesedauer Von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, mehr Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen und hierzulande die Elektromobilität insgesamt zu forcieren. Vor dem Hintergrund sind zum 01.01.2020 die steuerlichen Anreize für Elektro-Fahrzeuge und -Fahrräder nochmals verstärkt und verstetigt worden. LGP erläutert die vielfältigen Neuerungen. |

Ausgabe: 01/2020, S. 8 · ID: 46279474

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