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LGPLöhne und Gehälter professionell

MindestlohnHöhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

Abo-Inhalt 05.02.2020 2 Min. Lesedauer

| Am 28.01.2020 hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. LGP stellt Sie Ihnen vor. |

Das BMAS hat angekündigt, die Empfehlung der Kommission über eine Verordnung umzusetzen. Der neue Pflegemindestlohn hat folgende Eckpunkte:

  • Ab dem 01.07.2020 sollen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen in vier Schritten auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde steigen. Die Angleichung der regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne wird zum 01.09.2021 endgültig vollzogen.
  • Es gibt erstmals auch einen Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfs- und für Pflegefachkräfte.
    • Ab dem 01.04.2021 soll für qualifiziertePflegehilfskräfte im Osten ein Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro pro Stunde und im Westen in Höhe von 12,50 Euro pro Stunde eingeführt werden. Die Ost-West Angleichung soll zum 01.09.2021 auf einheitlich 12,50 Euro pro Stunde vollzogen werden. Ab 01.04.2022 soll der Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte auf 13,20 Euro pro Stunde steigen.
    • Zum 01.07.2021 soll für Pflegefachkräfte ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 15,00 Euro pro Stunde eingeführt werden. Ab 01.04.2022 soll dieser Mindestlohn auf 15,40 Euro pro Stunde steigen.
  • Für Beschäftigte in der Pflege soll es neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub geben. Dieser beträgt bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub jeweils sechs Tage betragen.

ID: 46340798

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