Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

UnfallversicherungTeilnahme am Firmenlauf – kein Unfallversicherungsschutz

10.03.2020 1 Min. Lesedauer

| Eine Arbeitnehmerin hat im Falle eines Unfalls bei einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das SG Dortmund im Fall einer Frau entschieden, die sich bei einem von einem privaten Veranstalter organisierten Firmenlauf das rechte Handgelenk gebrochen hatte. |

Die Frau hat aus Sicht des SG den Unfall nicht bei der Ausübung ihrer Beschäftigung als solcher erlitten. Auch hat sie den Unfall nicht bei einer Aktivität erlitten, die mit ihrer Beschäftigung in engem rechtlichen Zusammenhang steht: Bei dem Firmenlauf handelt es sich weder um Betriebssport noch um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung (SG Dortmund, Urteil vom 04.02.2020, Az. S 17 U 237/18, Abruf-Nr. 214544, nicht rechtskräftig).

ID: 46392176

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Bildrechte