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ArbeitszeitenCorona-Krise: BMAS lässt Abweichungen von arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen zu

Abo-Inhalt 22.04.2020 4 Min. Lesedauer Von RA Dr. Christian Schlottfeldt, www.arbeitszeitkanzlei.de, Berlin

| Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage des kürzlich neu geschaffenen § 14 Abs. 4 ArbZG eine Rechtsverordnung zur Abweichung von arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen für COVID-19-relevante Wirtschaftsbereiche erlassen. Voraussetzung ist, dass die Abweichungen aufgrund der COVID-19-Epidemie notwendig sind und nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen (z. B. Einstellungen) vermieden werden können. |

ID: 46501875

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