ArbeitszeitenCorona-Krise: BMAS lässt Abweichungen von arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen zu
Abo-Inhalt 22.04.2020 4 Min. Lesedauer Von RA Dr. Christian Schlottfeldt, www.arbeitszeitkanzlei.de, Berlin
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage des kürzlich neu geschaffenen § 14 Abs. 4 ArbZG eine Rechtsverordnung zur Abweichung von arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen für COVID-19-relevante Wirtschaftsbereiche erlassen. Voraussetzung ist, dass die Abweichungen aufgrund der COVID-19-Epidemie notwendig sind und nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen (z. B. Einstellungen) vermieden werden können. |
ID: 46501875
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit
Hinweis
PDF
Drucken
Zitieren
Mehr zu diesen Themen
Filter
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle
Loading...
Loading...
Loading...