UnfallversicherungSkiunfall eines Geschäftsführers in den USA ist kein Arbeitsunfall
| Ein Skiunfall ist kein Arbeitsunfall, wenn ein betrieblicher Zusammenhang fehlt. Das ist der Fall, wenn Skifahren der einzige Programmpunkt einer Reise ist, zu der ein Unternehmen wichtige Kunden einlädt. Dann ist bereits fraglich, ob es sich überhaupt um eine Dienstreise handelt. Zu diesem Schluss gelangt das LSG Hessen im Fall eines Geschäftsführers. |
Der Geschäftsführer organisierte für Firmenkunden eine sechstätige Skireise nach Aspen/Colorado, mit denen die Kundenbindung intensiviert werden sollte. Beim Skifahren stürzte er und brach sich den Oberschenkel. Das LSG sieht den Sturz nicht als Arbeitsunfall an. Begründung: Die Freizeitaktivität steht mit der versicherten Beschäftigung des Geschäftsführers in keinem sachlichen Zusammenhang. Nicht überzeugen konnte der Geschäftsführer mit dem Einwand, dass seine Teilnahme ausdrücklich gewünscht war und die Reise dazu dienen sollte, die Kundenbindung zu intensivieren, und deshalb ein betrieblicher Zusammenhang vorliege (LSG Hessen, Urteil vom 14.08.2020, Az. L 9 U 188/18, Abruf-Nr. 218056, rechtskräftig).
ID: 46882593
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