Gesetzliche UnfallversicherungFSJlerin: Arbeitsunfall auf dem Hüpfkissen in der Bildungsstätte
19.10.2020 1 Min. Lesedauer
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Sachlicher Zusammenhang führt zur Eintrittspflicht
| Eine 17-jährige FSJlerin, die sich beim Spielen auf einem Hüpfkissen während eines Seminaraufenthalts im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) in einer Bildungs- und Ferienstätte verletzte, erleidet einen Arbeitsunfall. Denn das Springen auf dem Hüpfkissen ist als sachlicher Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit zu sehen. Der FSJ-Träger hat mit dem unfallträchtigen Sportgerät eine erhöhte spezifische Gefahr für die ungehemmte Entfaltung jugendlicher leichtsinniger Spielereien geschaffen, so das BSG (Urteil vom 07.10.2020, Az. B 2 U 13/19 R, Abruf-Nr. 218201). |
ID: 46910416
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