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LGPLöhne und Gehälter professionell

SonderzahlungenBei Corona-Prämie auf Zusätzlichkeit achten

Abo-Inhalt 16.11.2020 2 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Jan-Philipp Muche, Hameln, www.lohn-nachrichten.de und von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg

| Die 1.500-Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG wird sicher einen Schwerpunkt in künftigen Lohnsteuer-Außenprüfungen darstellen. Das Hauptaugenmerk wird beim Merkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ liegen. Arbeitgeber sollten sich jetzt schon darauf einstellen. |

Hürde 1: Zusätzlichkeitskriterium aus Sicht der Finanzverwaltung

Ausgabe: 12/2020, S. 221 · ID: 46965112

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