Reisekoste
Verzicht auf gestellte Mahlzeiten und Verpflegungsmehraufwand
09.11.2020
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| Die 1.500-Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG wird sicher einen Schwerpunkt in künftigen Lohnsteuer-Außenprüfungen darstellen. Das Hauptaugenmerk wird beim Merkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ liegen. Arbeitgeber sollten sich jetzt schon darauf einstellen. |
Ausgabe: 12/2020, S. 221 · ID: 46965112