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LGPLöhne und Gehälter professionell

SonderzahlungenBMF mit zwei Klarstellungen zur steuerfreien Corona-Prämie in Höhe von 1.500 Euro

Abo-Inhalt 25.11.2020 2 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Mit Schreiben vom 09.04.2020 hat das BMF Zahlungen des Arbeitgebers zur Abmilderung der Belastungen der Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei gestellt. Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 wurde die Steuerfreiheit in § 3 Nr. 11a EStG neu eingefügt. Das Schreiben vom 09.04.2020 ist jetzt durch ein Schreiben vom 26.10.2020 ersetzt worden. Es enthält zwei wichtige Klarstellungen, die LGP Ihnen vorstellt. |

Corona-Prämie bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei

Ausgabe: 12/2020, S. 220 · ID: 46968033

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