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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitgeberleistungenGestellung von Schutzmasken und Kostenübernahme für Corona-Tests – das gilt lohnsteuerlich

Abo-Inhalt 26.11.2020 3 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Jan-Philipp Muche, Hameln

| Arbeitgeber übergeben Arbeitnehmern Schutzmasken. Und sie tragen mitunter auch die Kosten für Corona-Tests. Handelt es dabei um einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil in Form von Arbeitslohn oder können Arbeitgeber diese Aufwendungen steuerfrei erstatten? LGP gibt die Antwort und erläutert die lohnsteuerlichen Spielregeln. |

Ausgabe: 12/2020, S. 223 · ID: 47009770

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