SonderzahlungenCorona-Prämie neben Corona-Bonus für Pflegekräfte möglich?
| Ein LGP-Leser möchte wissen, ob der Arbeitgeber, z. B. eine Tagespflegeeinrichtung, neben der Corona-Prämie für Pflegekräfte in Höhe von 1.500 Euro auch noch eine allgemeine Corona-Prämie in Höhe von 1.500 Euro steuerfrei nach § 3 Nr. 11a EStG zahlen kann. Dipl.-Finanzwirt Daniel Denker und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels antworten. |
Antwort | Mit einer Zahlung des Landes-/Bundesbonus für Pflegekräfte in Höhe von 1.500 Euro ist die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11a EStG ausgereizt. In § 3 Nr. 11a EStG ist geregelt, dass für vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn gewährte „Corona-Sonderleistungen“ in der Zeit vom 01.03. bis 31.12.2020 bis zu einer Summe von 1.500 Euro Steuerfreiheit besteht. Dies betrifft insbesondere Beihilfen, Unterstützungsleistungen, Boni und Prämien im Rahmen der Covid-19-Pandemie; hierunter fällt auch die Corona-Prämie für Pflegekräfte gemäß § 150a SGB XI. Das hat auch das BMF gegenüber LGP bestätigt.
Ausgabe: 12/2020, S. 212 · ID: 47009278
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