Reisekoste
Verzicht auf gestellte Mahlzeiten und Verpflegungsmehraufwand
09.11.2020
2 Min. Lesedauer
| Am 01.01.2021 steigen die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung. Denn die Sachbezugswerte werden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. |
Der Monatswert für Unterkunft steigt 2021 auf 237 Euro (2020: 235 Euro). Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2021
Ausgabe: 12/2020, S. 211 · ID: 46911929