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LGPLöhne und Gehälter professionell

Krankenversicherung Beitragspflicht für Direktversicherung bei Gehalt über BBG?

12.03.2021 2 Min. Lesedauer

| Zu dem Beitrag „Direktversicherung – und die steuerlichen und sv-rechtlichen Folgen bei Alt- und Neuverträgen“ in LGP 3/2021 fragt ein Leser Folgendes: Wie sieht es mit der Beitragspflicht auf die Kapitalleistung aus einer Direktversicherung aus, wenn der Arbeitnehmer weiterhin tätig ist und sein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BBG) liegt? Wird die Kapitalleistung einbezogen oder sind zusätzliche Beiträge zu leisten? Dr. Claudia Veh antwortet. |

Antwort | Wird die Kapitalleistung aus der Direktversicherung (DV) ausgezahlt, während der Arbeitnehmer noch Arbeitsentgelt bezieht, beginnt auch in diesem Fall die Zehn-Jahresfrist mit dem ersten des auf die Auszahlung folgenden Monats. Übt der Versicherte also ein Beschäftigungsverhältnis aus, in dem sein Arbeitsentgelt über der BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, fallen aus der DV-Kapitalleistung keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Die Beitragspflicht wirkt in solchen Fällen erst dann, wenn der Versicherte die Arbeit einstellt bzw. mit seinem Arbeitsentgelt unter die BBG „rutscht“, z. B. wegen einer Reduzierung der Arbeitszeit. Dann würde für die restliche Zeit bis zum Ablauf der Zehn-Jahresfrist bei der Krankenversicherung unter Berücksichtigung des Freibetrags (2021: 164,50 Euro monatlich) und bei der Pflegeversicherung Beitragspflicht auf die Kapitalleistung einsetzen (§ 229 Abs. 2 SGB V).

ID: 47267024

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