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EntsendungBFH: Erste Tätigkeitsstätte im Fall einer Auslandsentsendung mit lokalem Arbeitsvertrag

Abo-Inhalt 17.05.2021 2 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS, München

| Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens erste Tätigkeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer dieser im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist. Das hat der BFH entschieden. |

US-Arbeitsvertrag liegt vor – deutscher Arbeitsvertrag ruht

Ausgabe: 06/2021, S. 125 · ID: 47382747

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