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LGPLöhne und Gehälter professionell

SonderzahlungenCorona-Prämie auch bei Wechsel des Arbeitgebers?

07.05.2021 1 Min. Lesedauer

| Ein Leser fragt: Bei einem Einzelunternehmen waren drei Angestellte beschäftigt. Diese haben im Jahr 2020 eine steuerfreie Corona-Prämie von jeweils 1.500 Euro erhalten. Zum 01.01.2021 sind die Angestellten zu einer GmbH gewechselt. An dieser ist der bisherige Unternehmer zu 100 Prozent als Gesellschafter-Geschäftsführer beteiligt. Arbeitsrechtlich stellt der Vorgang einen Betriebsübergang dar. Kann den Angestellten die Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG ein zweites Mal gewährt werden? |

Antwort | Da 2020 ein Arbeitsverhältnis zum Einzelunternehmen und 2021 ein Arbeitsverhältnis zur GmbH besteht, kann die GmbH die Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro im Jahr 2021 unter Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gewähren. Dem steht nicht entgegen, dass der bisherige Einzelunternehmer Alleingesellschafter der GmbH ist. Auch aus den FAQ des BMF zur Corona-Prämie lässt sich keine anders lautende Ansicht der Finanzverwaltung entnehmen. Bei einem Betriebsübergang tritt die Erwerberin (die GmbH) gemäß § 613a BGB grundsätzlich in die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen ein. Sie wird quasi automatisch neue Arbeitgeberin der Beschäftigten. Auch aus steuerlicher Sicht ist zunächst der Einzelunternehmer und dann die GmbH Arbeitgeber im Sinne des § 1 Abs. 2 LStDV.

Ausgabe: 06/2021, S. 110 · ID: 47389124

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