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SozialversicherungspflichtSG Gelsenkirchen: Wann ist Kurierfahrer selbstständig?

14.05.2021 1 Min. Lesedauer

| Wer als Subunternehmer Kurierfahrten erbringt, kann trotzdem sozialversicherungsrechtlich als selbstständig einzuordnen sein. Das hat das SG Gelsenkirchen klargestellt. Ist die vertragliche Rechtslage unklar, kommt es darauf an, wie der Vertrag tatsächlich gelebt wurde. |

Im vorangegangenen zivilgerichtlichen Verfahren war der Vertrag zwischen dem Subunternehmer und seinem Auftraggeber nicht als Arbeitsvertrag gewertet worden. Da die vertragliche Rechtslage aber nicht eindeutig war, war für das SG maßgeblich, wie das Vertragsverhältnis tatsächlich gelebt wurde. Besondere Relevanz wies das SG dem Umstand zu, dass der Subunternehmer nicht an Endkunden auslieferte, sondern Post von Großkunden zum Verteilerzentrum fuhr. Folglich war er nicht an konkrete Vorgaben gebunden, die etwa in Mitarbeiterhandbüchern festgelegt waren. Es fand auch keine Qualitätskontrolle statt, der Kurierfahrer musste nicht auf EDV des Auftraggebers zurückgreifen und auch keine Imagekleidung tragen. All das sprach für das SG dafür, Selbstständigkeit anzunehmen (SG Gelsenkirchen, Urteil vom 26.04.2021, Az. S 24 BA 44/18, Abruf-Nr. 221995, nicht rechtskräftig).

ID: 47371929

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