Lehrvideo 7Abschlagsfreie Rente mit 63 mit Sonderzahlungen
| Der ein oder andere Rentner erwägt, vorzeitig in Rente zu gehen. Doch ohne Abschläge geht das nicht. In der Praxis interessant kann da die Flexi-Rente mit 63 sein. Diese ist durch steuerlich absetzbare Sonderzahlungen auch ganz ohne Abzüge realisierbar. Im folgenden Lehrvideo erfahren Sie, was genau dahinter steckt und wie die Sonderzahlungen geleistet werden können. |
Der Rentenabschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat des verfrühten Rentenbeginns lässt sich durch Sonderzahlungen vermeiden. Konkret kann eine Sonderzahlung an die gesetzliche Rentenversicherung immer dann geleistet werden, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, gesetzlich oder freiwillig in der Deutschen Rentenversicherung versichert sind, mindestens 35 Versicherungsjahre bis zum geplanten Rentenbeginn erreichen und gegenüber der Versicherung erklären, dass sie vorhaben, vorzeitig in Rente zu gehen und die Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen möchten. Das Lehrvideo erklärt, wie die Sonderzahlung für eine abschlagsfreie Rente mit 63 funktioniert, wie wichtig das richtige Timing der Sonderzahlung ist und für wen sich die Sonderzahlung rentiert.
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