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LGPLöhne und Gehälter professionell

ReisekostenUnentgeltliche Mahlzeiten an Bord – kein Verpflegungsmehraufwand

16.09.2021 1 Min. Lesedauer

| Seit 2015 ist die Verpflegungspauschale zu kürzen, wenn dem Arbeitnehmer anlässlich oder während seiner Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt wird (z. B. Hotelfrühstück). Die Kürzung gilt auch, wenn der Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte hat. Dies hat der BFH im Fall eines nautischen Offiziers klargestellt, der auf See an Bord von Schiffen unentgeltlich Mahlzeiten erhielt und keine erste Tätigkeitsstätte hatte. |

Nach Ansicht des BFH gelten die Regelungen zur Verpflegungspauschale (inkl. der Kürzungsregelung) für jede Form der auswärtigen beruflichen Tätigkeit. Eine Kürzung der Verpflegungspauschale wegen kostenloser Arbeitgeberverpflegung greife also nicht nur, wenn einem Arbeitnehmer außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt werde, sondern auch wenn jemand keine erste Tätigkeitsstätte habe (BFH, Urteil vom 12.07.2021, Az. VI R 27/19, Abruf-Nr. 224439).

Ausgabe: 09/2021, S. 190 · ID: 47622361

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