Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback

SachbezügeHöhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung ab 2022

22.10.2021 1 Min. Lesedauer

| Zum 01.01.2022 steigen die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung. Denn die Sachbezugswerte werden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. |

Der Monatswert für Unterkunft steigt 2022 auf 241 Euro (2021: 237 Euro). Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2022

PRAXISTIPP | Unentgeltliche Mahlzeiten – ob in der Kantine, über Essensmarken oder Restaurantgutscheine – müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem der Arbeitnehmer den Betrag zuzahlt oder der Arbeitgeber ihn vom Lohn einbehält.
  • der monatliche Gesamtwert von 270 Euro (2021: 263 Euro) bzw.
  • der Einzelwert für ein Frühstück 1,87 Euro (2021: 1,83 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,57 Euro (bisher: 3,47 Euro).
Weiterführende Hinweise
  • Tabelle über alle „Sachbezugswerte 2022“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 47684314
  • Zwölfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, der der Bundesrat am 08.10.2021 zugestimmt hat → Abruf-Nr. 225421

ID: 47684312

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Bildrechte