SachbezügeHöhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung ab 2022
22.10.2021 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Neue Werte an den Verbraucherpreis-index angepasst
| Zum 01.01.2022 steigen die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung. Denn die Sachbezugswerte werden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. |
Der Monatswert für Unterkunft steigt 2022 auf 241 Euro (2021: 237 Euro). Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2022
- der monatliche Gesamtwert von 270 Euro (2021: 263 Euro) bzw.
- der Einzelwert für ein Frühstück 1,87 Euro (2021: 1,83 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,57 Euro (bisher: 3,47 Euro).
- Tabelle über alle „Sachbezugswerte 2022“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 47684314
- Zwölfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, der der Bundesrat am 08.10.2021 zugestimmt hat → Abruf-Nr. 225421
ID: 47684312
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