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LGPLöhne und Gehälter professionell

AuslandstätigkeitNeue steuerfreie Kaufkraftzuschläge zum 01.01.2022

11.01.2022 1 Min. Lesedauer

| Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort dadurch abgelten, dass er einen Kaufkraftausgleich zahlt. Die nach § 3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge sind zum 01.01.2022 angepasst worden. Enthalten sind sie im BMF-Schreiben vom 04.01.2022 (Az. IV C 5 – S 2341/21/10001 :004). |

Weiterführender Hinweis
  • Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge (Stand 01.01.2022) → Abruf-Nr. 47923042

ID: 47918041

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