Lohnsteuer/UmsatzsteuerLohn- und umsatzsteuerliche Regeln bei Überlassung bzw. Übereignung von E-Fahrzeugen
Abo-Inhalt 22.03.2022 14 Min. Lesedauer Von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
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Hinweis an Redaktion
| Die lohn- und umsatzsteuerlichen Spielregeln rund um die Überlassung bzw. Übereignung von Elektro-, Hybridelektrofahrzeugen und E-Bikes sind komplex. Nachfolgend erfahren Sie insbesondere anhand von Beispielen, bei welchen Sachverhalten die umsatzsteuerlichen von den lohnsteuer- lichen Regeln abweichen und wie Sie das korrekt handhaben. |
ID: 47935263
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