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LohnpfändungHöhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2022

04.07.2022 1 Min. Lesedauer

| Zum 01.07.2022 ist die Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen gestiegen. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde. |

Beispielhafte Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2022
Unterhaltspflicht gegenüber ... PersonenNettoeinkommen pfändungsfrei bis
0 1.339,99 Euro
11.839,99 Euro
22.109,99 Euro
3 2.389,99 Euro
4 2.669,99 Euro
Weiterführender Hinweis
  • Die „Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2022“ finden Sie auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 230042

ID: 48422045

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