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LGPLöhne und Gehälter professionell

EnergiepreispauschaleAuszahlung der EPP durch den Arbeitgeber – aktuelle Fragen aus Praxis und neues Prüfschema

Top-Beitrag Abo-Inhalt 23.08.2022 4 Min. Lesedauer

| Am 01.09.2022 hat jeder Arbeitgeber, der zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet ist, zu prüfen, für welche Arbeitnehmer er die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro auszahlen muss. Rund um die Auszahlung der EPP stellen sich bei LGP-Lesern viele Fragen. LGP greift diese nachfolgend auf und liefert Ihnen am Ende ein Prüfschema. |

Ausgabe: 09/2022, S. 185 · ID: 48502726

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