Arbeitsentgelt Erteilung ordnungsgemäßer Lohnabrechnung über Nachzahlung
| Im Falle einer Nachzahlung von Arbeitsentgelt kann ein Arbeitnehmer nach § 108 Abs. 1 S. 1 GewO nicht die Berichtigung bereits erteilter Abrechnungen beanspruchen, sondern nur eine eigene Abrechnung über die Nachzahlung. Das hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschieden und sich dabei an der Rechtsprechung des BAG orientiert. |
Aus der Abrechnung muss nach Ansicht des LAG außerdem erkennbar sein, wie sich das gezahlte Arbeitsentgelt zusammensetzt. Ausschlaggebend ist dabei, welche Gehaltsbestandteile der Arbeitgeber tatsächlich zugrunde gelegt hat. Diese Gehaltsbestandteile sind korrekt auszuweisen. Gehaltsbestandteile dürfen weder zu einer einzigen Summe zusammengefasst noch darf das Gehalt fiktiv in tatsächlich nicht geleistete Bestandteile aufgespaltet werden. Sonst ist der Abrechnungsanspruch nicht erfüllt und muss wie im Urteilsfall nachgebessert werden (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.04.2022, Az. 5 Sa 282/21, Abruf-Nr. 229242).
Ausgabe: 09/2022, S. 184 · ID: 48478529
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