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ArbeitgeberleistungenZeitraum 18.11.2021 bis 31.03.2022: Waren die Boni in § 3 Nr. 11 a und b EStG nebeneinander möglich?

Top-Beitrag Abo-Inhalt 05.08.2022 2 Min. Lesedauer

| Der nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfreie Corona-Bonus in Höhe von 1.500 Euro konnte im Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 gezahlt werden. Der neue – in § 3 Nr. 11b EStG verankerte – Bonus von 4.500 Euro in der Pflege kann im Zeitraum vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022 gezahlt werden. Wurde in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 31.03.2022 eine Zahlung von 1.500 Euro geleistet, stellt sich die Frage, ob diese dann auf die 4.500 Euro angerechnet wird? Laut den FAQ des BMF vom 07.07.2022 ja. LGP hält die Ausführungen des BMF aber für nicht überzeugend. |

BMF in den FAQ: Corona-Pflegebonus geht Corona-Prämie vor

Ausgabe: 09/2022, S. 193 · ID: 48502724

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