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SonderzahlungenLeserforum: Ist die Inflationsausgleichsprämie pfändbar?

10.11.2022 1 Min. Lesedauer

| Ein Leser möchte wissen, ob eine Inflationsausgleichsprämie an den Arbeitnehmer pfändbar ist. |

Antwort | Diese Frage lässt sich derzeit nicht sicher beantworten. Für Klarheit werden erst die Gerichte sorgen. Das BAG hat zwar für die nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfreien Corona-Prämien entschieden, dass diese Prämien nicht gepfändet werden können, wenn sie zur Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung gezahlt werden und den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen (BAG, Urteil vom 25.08.2022, Az. 8 AZR 14/22, Abruf-Nr. 230997). Ob diese Grundsätze aber auch auf die Inflationsausgleichsprämie angewendet werden können, ist u. E. zweifelhaft. Denn mit der Inflationsausgleichsprämie soll nicht eine besondere Erschwernis durch die Arbeit (z. B. ungünstige Arbeitszeiten, besonders erschwerte Arbeitsbedingungen) vergütet werden wie bei der Corona-Prämie. Vielmehr soll sie der Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise dienen.

Ausgabe: 12/2022, S. 242 · ID: 48739503

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