AbfindungTod des Arbeitnehmers nach Aufhebungsvertrag und Abfindung
| Stirbt der Arbeitnehmer in der Abschlussphase eines Aufhebungsvertrags, stellt sich die Frage, was mit der Abfindung passiert. Einen Anhaltspunkt liefert eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg. |
Ein Aufhebungsvertrag, in dem sich der Arbeitnehmer zur Aufgabe des Arbeitsplatzes und der Arbeitgeber als Gegenleistung zur Zahlung einer Abfindung verpflichten, kommt ungeachtet des in der Vertragsabschlussphase eingetretenen Todes des Arbeitnehmers auch dann noch zustande, wenn der Arbeitgeber das Angebot des Arbeitnehmers vor dessen Tod bereits erhalten hat, es aber erst nach dem Tod des Arbeitnehmers annimmt. Das gilt auch dann, wenn nach dem Inhalt des Aufhebungsvertrags das Arbeitsverhältnis erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt hätte enden sollen.
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