Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

AbfindungTod des Arbeitnehmers nach Aufhebungsvertrag und Abfindung

13.01.2023 1 Min. Lesedauer

| Stirbt der Arbeitnehmer in der Abschlussphase eines Aufhebungsvertrags, stellt sich die Frage, was mit der Abfindung passiert. Einen Anhaltspunkt liefert eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg. |

Ein Aufhebungsvertrag, in dem sich der Arbeitnehmer zur Aufgabe des Arbeitsplatzes und der Arbeitgeber als Gegenleistung zur Zahlung einer Abfindung verpflichten, kommt ungeachtet des in der Vertragsabschlussphase eingetretenen Todes des Arbeitnehmers auch dann noch zustande, wenn der Arbeitgeber das Angebot des Arbeitnehmers vor dessen Tod bereits erhalten hat, es aber erst nach dem Tod des Arbeitnehmers annimmt. Das gilt auch dann, wenn nach dem Inhalt des Aufhebungsvertrags das Arbeitsverhältnis erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt hätte enden sollen.

ID: 48985612

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Bildrechte