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PensionszusageGestreckte Auszahlung einer Pensionszusage – kein § 34 EStG

06.03.2023 1 Min. Lesedauer

| Die Kapitalauszahlung aus einer Pensionszusage, die abweichend vom Vereinbarten in eine Hauptzahlung und verschiedene Restzahlungen aufgeteilt und in mehreren Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird, kann nicht ermäßigt besteuert werden, so der BFH. |

Für den BFH lagen aus folgenden Erwägungen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nicht vor (BFH, Urteil vom 15.12 2022, Az. VI R 19/21, Abruf-Nr. 234007):

Ausgabe: 04/2023, S. 77 · ID: 49230947

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