KrankenversicherungUnterschreiten der JAEG wegen Langzeiterkrankung – was nun?
| Ein Leser fragt: Wie verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert gewesen war, weil er mit seinem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) lag, aktuell aber arbeitsunfähig ist und Krankengeld bezieht? Rutscht er wieder in die Versicherungspflicht? |
Antwort | Nein.DerKrankengeldbezug wirkt sich auf den krankenversicherungsrechtlichen Status nicht aus, weil keine Sozialversicherungstage anfallen. Denn zu den Zeiten der Unterbrechung eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses, die ohne Auswirkungen auf den krankenversicherungsrechtlichen Status bleiben, zählen insbesondere auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung (unabhängig davon, ob Krankengeld oder Krankentagegeld gezahlt wird).
Ausgabe: 04/2023, S. 78 · ID: 49205541
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