WerkstudentWerkstudententätigkeit und bezahlte Master-Arbeit nebeneinander
| Ein LGP-Leser fragt: Ein Student wird seine Master-Arbeit in unserem Unternehmen verfassen. Er soll dafür einen Masterandenvertrag über 15 Wochenstunden mit Vergütung erhalten. Die Master-Arbeit soll hinterher dem Unternehmen überlassen werden. Der Student ist aktuell bereits als Werkstudent mit einem Arbeitsvertrag über 20 Wochenstunden im Unternehmen beschäftigt. Beide Tätigkeiten haben nichts miteinander zu tun. Was ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zu beachten? |
Antwort | Werkstudententätigkeit und Anfertigung der Master-Arbeit sind nebeneinander möglich. Denn beide Tätigkeiten sind vertraglich und organisatorisch „strikt“ voneinander getrennt. Für die Sozialversicherung gilt:
Ausgabe: 04/2023, S. 78 · ID: 49205458
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