Sozialversicherungspflicht Status von Personen bei gGmbH – LSG mit zwei wichtigen Aussagen
25.04.2023 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Vereinbarung eines Stundenlohns ist kein entscheidendes Kriterium
| Das LSG Baden-Württemberg hat zwei wichtige Aussagen zur Sozialversicherungspflicht von Personen getroffen, die bei gemeinnützigen Gesellschaften tätig sind. Konkret ging es in dem Fall um den Sozialversicher-ungsstatus einer Frau, die als Gesamtkoordinatorin für den Spielbetrieb eines von einer gGmbH betriebenen Jazz Clubs tätig war. |
Die zwei Aussagen des LSG Baden-Württemberg zur Sozialversicherungspflicht lauten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2023, Az. L 4 BA 2739/20, Abruf-Nr. 234854):
ID: 49414927
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