ArbeitslohnUnentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen durch Gesellschafter
| Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an einer GmbH durch die GmbH-Gesellschafter auf eine leitende Angestellte der GmbH führt bei dieser Angestellten nicht zu Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, wenn die Zuwendung durch die Gesellschafter nicht maßgeblich durch das Dienstverhältnis veranlasst ist, so das FG Sachsen-Anhalt. |
Arbeitslohn kann ausnahmsweise auch in der Zuwendung eines Dritten zu sehen sein, wenn diese ein Entgelt „für“ eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat, oder erbringen soll. Voraussetzung ist jedoch, dass sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht. Allein der Umstand, dass der Angestellte ohne seine berufliche Tätigkeit weder die Gesellschafter der Arbeitgeberin kennengelernt hätte noch die Anteile übertragen bekommen hätte, reicht für die Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn nicht aus. Denn neben einem Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis muss sich die Zuwendung auch und gerade als Ertrag für die erbrachten Dienste darstellen. Im Urteilsfall fehlte es daran. Die Übertragung der Gesellschaftsanteile erfolgte bei objektiver Betrachtung „vorbehalts- und bedingungslos“. Bei der Übertragung der Anteile standen strategische Erwägungen zur Unternehmensfortführung im Vordergrund. Folge: Kein Arbeitslohn (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.04.2022, Az. 3 K 161/21, Abruf-Nr. 232096).
Ausgabe: 05/2023, S. 97 · ID: 49413533
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