LohnabrechnungEntwürfe für geänderte Programmablaufpläne ab 01.07.2023
Top-Beitrag 25.05.2023 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Die verbindlichen Programmablauf-pläne werden später bekannt gemacht
| Das BMF hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab 01.07.2023 und die Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht. Die Entwürfe berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum 01.07.2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Sie sind aber rechtlich nicht verbindlich und können noch Änderungen unterliegen. Die verbindlichen Programmablaufpläne werden später bekannt gemacht. |
ID: 49500048
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