Gesetzliche UnfallversicherungSchulungsflug von Fluglehrer eines Luftsportvereins versichert?
08.05.2023 1 Min. Lesedauer
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LSG Bayern konkretisiert Umfang und Grenzen
| Ein Fluglehrer, der Mitglied eines Luftsportvereins ist, steht während eines Schulungsflugs mit einem Flugschüler gemäß § 2 Abs. 2 SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn seine Fluglehrertätigkeit nicht von den in dem Verein ausdrücklich geregelten Mitgliedschaftsplichten (Erbringen von Pflichtarbeitsstunden oder Vorstandstätigkeit) umfasst ist und auch nicht zusätzlich zu diesen im Rahmen einer allgemeinen Vereinsübung verlangt werden kann. Zu diesem Schluss gelangt das LSG Bayern (Urteil vom 18.01.2023, Az. L 3 U 66/21, Abruf-Nr. 234934). |
ID: 49422869
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