PraktikumUnentgeltliches Pflichtpraktikum neben Werkstudententätigkeit?
| Gelegentlich kommt es vor, dass ein Student, der an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben und in einem Betrieb als Werkstudent tätig ist, anlässlich seines Studiums ein Pflichtzwischenpraktikum ableisten muss. Dieses Praktikum ist Voraussetzung für die Fortsetzung seines Studiums. In der Praxis stellt sich dann die Frage, ob der Student beim gleichen Arbeitgeber das unentgeltliche Pflichtpraktikum neben seiner Werkstudententätigkeit ausüben kann. LGP liefert die Antwort. |
Antwort | Neben einer Beschäftigung, die im Rahmen des Werkstudentenprivilegs ausgeübt wird, kann gleichzeitig ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes versicherungsfreies Zwischenpraktikum beim selben Arbeitgeber ausgeübt werden. Das setzt aber voraus, dass beide Tätigkeiten vertraglich und organisatorisch strikt voneinander getrennt werden. Eine Zusammenrechnung von Werkstudentenbeschäftigung und dem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum erfolgt in einem solchen Fall nicht.
Ausgabe: 09/2023, S. 177 · ID: 49628856
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