Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

Lehrvideo 57Fort- und Weiterbildung: So lässt sich das Finanzamt an den Aufwendungen beteiligen

Abo-Inhalt 05.12.2023 1 Min. Lesedauer

| Ob Umschulung, Lehrgang oder Abendkurs – Fort- und Weiterbildungen sind Investitionen in die berufliche Zukunft, eröffnen neue Karrieremöglichkeiten und schaffen Spielraum für Gehaltsverhandlungen. Doch sie haben auch ihren Preis. Neben dem zeitlichen Aufwand entstehen nämlich meist hohe Kosten. Die gute Nachricht: Die Aufwendungen rund um Fort- und Weiterbildung lassen sich von der Steuer absetzen. Wie und unter welchen Voraussetzungen das geht, zeigt Video 57 aus der LGP-Lehrvideo-Reihe. |

ID: 49825962

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Bildrechte