Lehrvideo 57Fort- und Weiterbildung: So lässt sich das Finanzamt an den Aufwendungen beteiligen
Abo-Inhalt 05.12.2023 1 Min. Lesedauer
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| Ob Umschulung, Lehrgang oder Abendkurs – Fort- und Weiterbildungen sind Investitionen in die berufliche Zukunft, eröffnen neue Karrieremöglichkeiten und schaffen Spielraum für Gehaltsverhandlungen. Doch sie haben auch ihren Preis. Neben dem zeitlichen Aufwand entstehen nämlich meist hohe Kosten. Die gute Nachricht: Die Aufwendungen rund um Fort- und Weiterbildung lassen sich von der Steuer absetzen. Wie und unter welchen Voraussetzungen das geht, zeigt Video 57 aus der LGP-Lehrvideo-Reihe. |
ID: 49825962
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