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GesetzgebungKompromiss beim Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss – Entscheidung fällt am 22.03.2024 im Bundesrat

Leseprobe22.02.20241 Min. Lesedauer

| Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und -rat hat am 21.02.2024 mit den Stimmen der Ampel-Parteien Änderungen zum Wachstumschancengesetz angenommen. Diese würden zu Entlastungen von 3,2 Mrd. Euro führen. Da die Union aber nicht zugestimmt hat, hängt nun alles davon ab, wie der Bundesrat am 22.03.2024 votiert. |

Das Vermittlungsergebnis enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die auch die Lohnabrechnung betreffen, z. B. die Bruttolistenpreis-Höchstgrenze für die Viertelung bei Elektrofahrzeugen, der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer, der Wegfall der Fünftel-Regelung im Lohnsteuerabzugsverfahren bei bestimmten Arbeitslöhnen (Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) etc.

Im nächsten Schritt stimmt der Bundestag am 23.02.2024 über das geänderte Wachstumschancengesetz ab. Damit es in Kraft treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22.03.2024 zustimmen.

Weiterführende Hinweise
  • Ergebnis der 3. Sitzung des Vermittlungsausschusses am 21.02.2024 → Abruf-Nr. 239876
  • Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness → www.iww.de/s10397

ID: 49923158

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