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Lehrvideo 60Vorabpauschale ist wieder da – das müssen ETF- und Fonds-Anleger wissen

Abo-Inhalt 19.02.2024 1 Min. Lesedauer

| Die Zinsen steigen wieder – eigentlich eine gute Nachricht. Doch infolge des Zinsanstiegs berechnen Banken seit Januar 2024 wieder eine steuerliche Vorauszahlung für Gewinne auf ETF und Fonds aus 2023. Und zwar nicht für bereits realisierte Gewinne, sondern für rein fiktive. Schuld ist die 2018 mit § 18 InvStG eingeführte Vorabpauschale. Was genau es mit der auf sich hat und wie sie sich konkret berechnet, erfahren Sie in Lehrvideo 60 aus der LGP-Lehrvideo-Reihe. |

ID: 49917272

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