GesetzesänderungenReferentenentwurf für Jahressteuergesetz 2024: „Mobilitätsbudget“ soll erstmals gesetzlich geregelt werden
| Der Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 liegt seit dem 27.03.2024 vor. Erstmals gesetzlich geregelt werden soll darin das Thema „Mobilitätsbudget“; und zwar in Form einer Pauschalbesteuerung. |
Dazu soll – so der Referentenentwurf – in § 40 Abs. 2 S. 1 EStG folgende Nr. 8 angefügt werden: „8. oder auf seine Veranlassung ein Dritter den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Leistungen aus einem Mobilitätsbudget gewährt, soweit die Leistungen den Betrag von 2 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Mobilitätsbudget in diesem Sinne ist das den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellte Angebot zur Nutzung von außerdienstlichen Mobilitätsleistungen unabhängig vom Verkehrsmittel in Form eines Sachbezugs oder Zuschusses. Satz 2 gilt nicht für Luftfahrzeuge, private Kraftfahrzeuge und den Arbeitnehmern dauerhaft überlassene Kraftfahrzeuge einschließlich betrieblicher Kraftfahrzeuge im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2. Eine Pauschalierung nach § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 schließt die Pauschalierung der Lohnsteuer im Zusammenhang mit dem Mobilitätsbudget aus.“
Wichtig | Wie eine solche Regelung letzlich konkret ausgestaltet sein wird, bleibt abzuwarten. LGP hält Sie auf dem Laufenden.
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