VergütungMindestvergütung für Azubis – neue Werte für 2025
12.11.2024 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Mindestvergütung steigt auch 2025
| Die Mindestvergütung für Auszubildende nach § 17 Abs. 2 S. 1 BBiG ändert sich zum 01.01.2025. |
Für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 begonnen werden, beträgt die monatliche Mindestvergütung
- im ersten Jahr der Berufsausbildung 682 Euro,
- im zweiten Jahr 805 Euro,
- im dritten Jahr 921 Euro und
- im vierten Jahr 955 Euro.
ID: 50222966
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