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LGPLöhne und Gehälter professionell

VergütungMindestvergütung für Azubis – neue Werte für 2025

12.11.2024 1 Min. Lesedauer

| Die Mindestvergütung für Auszubildende nach § 17 Abs. 2 S. 1 BBiG ändert sich zum 01.01.2025. |

Für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 begonnen werden, beträgt die monatliche Mindestvergütung

  • im ersten Jahr der Berufsausbildung 682 Euro,
  • im zweiten Jahr 805 Euro,
  • im dritten Jahr 921 Euro und
  • im vierten Jahr 955 Euro.
Weiterführender Hinweis

ID: 50222966

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