VergütungMindestvergütung für Azubis – neue Werte für 2025
Leseprobe12.11.20243533 Min. Lesedauer 
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Mindestvergütung steigt auch 2025
| Die Mindestvergütung für Auszubildende nach § 17 Abs. 2 S. 1 BBiG ändert sich zum 01.01.2025. |
Für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 begonnen werden, beträgt die monatliche Mindestvergütung
- im ersten Jahr der Berufsausbildung 682 Euro,
 - im zweiten Jahr 805 Euro,
 - im dritten Jahr 921 Euro und
 - im vierten Jahr 955 Euro.
 
- Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2025) → Abruf-Nr. 244698
 
ID: 50222966
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion