06.03.2025
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LohnsteuerpauschalierungJStG 2024 bringt neue Regeln für die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 EStG
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Hinweis an Redaktion
| Normalerweise erfolgt der Steuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Gemäß § 40 Abs. 2 EStG ist es aber auch möglich, in vielen Varianten die Steuer pauschal zu erheben. Der Vorteil: Die Besteuerung wird vereinfacht, Sozialabgaben entfallen, der Arbeitnehmer erhält einen realen Nettovorteil. Die Ausübung des Pauschalierungswahlrechts ist durch das JStG 2024 durch einen neuen § 40 Abs. 4 EStG verändert worden. LGP nimmt das zum Anlass, die Wahlrechtsausübung und klassische Anwendungsfälle zu beleuchten. |
Inhaltsverzeichnis
- Nettovorteil durch die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 EStG
- So wirkt die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 EStG
- Abwälzung der pauschalen Steuer auf den Arbeitnehmer
- Pauschalierung der Kirchensteuer – so geht’s
- Die Ausübung des Pauschalierungswahlrechts
- Sozialabgaben: Risiko einer verspäteten Pauschalierung bleibt
AUSGABE: LGP 1/2025, S. 9 · ID: 50261342
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