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LohnsteuerpauschalierungJStG 2024 bringt neue Regeln für die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 EStG

Top-Beitrag Abo-Inhalt 01.01.2025 10 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Normalerweise erfolgt der Steuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Gemäß § 40 Abs. 2 EStG ist es aber auch möglich, in vielen Varianten die Steuer pauschal zu erheben. Der Vorteil: Die Besteuerung wird vereinfacht, Sozialabgaben entfallen, der Arbeitnehmer erhält einen realen Nettovorteil. Die Ausübung des Pauschalierungswahlrechts ist durch das JStG 2024 durch einen neuen § 40 Abs. 4 EStG verändert worden. LGP nimmt das zum Anlass, die Wahlrechtsausübung und klassische Anwendungsfälle zu beleuchten. |

AUSGABE: LGP 1/2025, S. 9 · ID: 50261342

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